Steuerklassen

 

Das Erbschaftssteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen.

Die Steuerklassen haben Bedeutung für Ihre Freibeträge und Ihren individuellen Steuersatz.


Steuerklasse 1

Zur Steuerklasse 1 gehören der Ehegatte, eheliche und nicht eheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder nicht Pflegekinder, Nachkommen der Kinder und Stiefkinder (also Enkelkinder), Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft (nicht bei einer Schenkung), der eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner.


Steuerklasse 2

Zur Steuerklasse 2 zählen Eltern und Großeltern (wenn sie Empfänger eine Schenkung sind), Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte.


Steuerklasse 3

Zur Steuerklasse 3 gehören alle entfernteren Verwandten, Cousins und Cousinen, Großnichten und Großneffen, beliebige Dritte wie der nichteheliche Lebenspartner, Freunde und Bekannte.

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