Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Hermann Konrad liegt in der Gestaltung und Beratung erbrechtlicher Sachverhalte. Hierzu gehören auch Regelungen über die geplanten Unternehmensnachfolgen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Konrad ist das Immobilienrecht.
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.